30. November 2023

Gesundheitsberuferegister: Was ist zu tun?

Update

Wer in einem der elf betroffenen Gesundheitsberufe tätig ist, muss im Gesundheitsberuferegister registriert sein. Gleichzeitig mit der Registrierung haben Beschäftigte die Berufsberechtigung sowie ihren Berufsausweis erhalten. Die Berufsberechtigung ist für fünf Jahre befristet, nach Ablauf ist eine Verlängerung erforderlich. Die Eintragung ins Gesundheitsberuferegister muss daher rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit aktualisiert und die Berufsberechtigung verlängert werden.

Wann die Berufsberechtigung endet, ist auf der Rückseite des Berufsausweises zu sehen bzw. im öffentlichen Gesundheitsberuferegister abrufbar. Die Verlängerung ist frühestens drei Monate vor Ablauf der Berufsberechtigung möglich. Läuft die Berechtigung zum Beispiel am 31.12.2023 ab, kann ab dem 01.10.2023 die Verlängerung beantragt werden. Die Behörde erinnert die Berufsangehörigen rechtzeitig – entweder per E-Mail oder per Post. Die Kontaktdaten im Gesundheitsberuferegister sollten daher immer aktuell gehalten werden.

Nach der erfolgreichen Verlängerung wird ein neuer Berufsausweis mit der Post zugeschickt. Berufsberechtigung und neuer Berufsausweis sind wieder fünf Jahre gültig.

Vorsicht! 

Im Falle einer nicht fristgerechten Verlängerung erlischt die Berufsberechtigung und es könnten Verwaltungsstrafen drohen und zwar auch für Arbeitgeber, sofern diese jemanden ohne aufrechte Registrierung beschäftigen. Erinnern daher auch Sie Ihre Arbeitnehmer im eigenen Interesse an die Verlängerung!

 

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