4. November 2022

Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds: Senkung ab 2023 geplant

Das von der Bundesregierung kürzlich beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket Teil II sieht eine Senkung des Dienstgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) vor:

  • Der DB soll ab 2025 von 3,9 % auf 3,7 % reduziert werden.
  • Eine Reduktion auch schon für die Jahre 2023 und 2024 soll es hingegen nur unter der Voraussetzung geben, dass die Reduktion des DB auf 3,7 % ausdrücklich in einer lohngestaltenden Vorschrift vorgesehen Als lohngestaltende Vorschrift zählt ein Kollektivvertrag, eine kollektivvertraglich ermächtigte Betriebsvereinbarung oder die innerbetriebliche Bekanntgabe an alle Arbeitnehmer oder eine sachlich abgrenzbare Arbeitnehmergruppe.

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