21. April 2023

Familienbonus Plus

Update

Das BMF hat das Steuerformular E 30 für die Geltendmachung von Familienbonus Plus und von Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag kürzlich neu aufgelegt. Damit wurde einerseits auf den Wegfall der staatenabhängigen Indexierung für im Ausland wohnhafte Kinder von in Österreich wohnenden Arbeitnehmern reagiert und andererseits die valorisierte Zuverdienstgrenze beim Alleinverdienerabsetzbetrag (Erhöhung von € 6.000,00 auf € 6.312,00 pro Jahr) berücksichtigt. Deshalb wurden die im bisherigen E 30-Formular vorgesehenen Spalten für den Wohnsitzstaat der Kinder aus dem Formular entfernt.

Hinweis

Aus Anlass der adaptierten Formularversion ist es für Sie als Arbeitgeber nicht notwendig, von den Arbeitnehmern das Ausfüllen und Vorlegen neuer Formulare zu verlangen. Solange sich die Umstände beim FABO Plus bzw. beim AVAB/AEAB nicht ändern, kann daher weiterhin auf Basis der bisher vorgelegten Formulare abgerechnet werden. Allfällige Änderungen muss der Arbeitnehmer bekanntlich binnen eines Monats mitteilen.

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