26. Juli 2023

Anspruch auf Familienbonus Plus bei getrennt lebenden Eltern

Familienbonus Plus

Höchstgerichtliche Entscheidungen

Wenn die Mutter eines minderjährigen Kindes die Familienbeihilfe bezieht, in einer neuen Lebensgemeinschaft lebt und der – getrennt lebende – leibliche Vater Kindesunterzahlt zahlt, steht der Familienbonus Plus nur der Mutter und dem leiblichen Vater zu. Auch wenn die Mutter in einer neuen Lebensgemeinschaft oder Ehe lebt (und vielleicht kein Einkommen bezieht), kann der nunmehrige (Ehe)Partner der Mutter für dieses Kind keinen Familienbonus Plus beziehen (anders nur, wenn die Kindesmutter auch den Anspruch auf Familienbeihilfe auf ihren (Ehe)Partner übertragen würde).

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