10. Februar 2022

Arbeitsrecht

Essensgutscheine im Homeoffice

Viele Arbeitnehmer erhalten regelmäßig Lebensmittel- oder Essensgutscheine von ihrem Arbeitgeber. Wie steht es um deren Abgabenfreiheit, wenn Mitarbeiter mehr Arbeitszeit im Homeoffice als im Büro verbringen?

Im Lichte der Einschränkungen durch COVID-19 hat der Gesetzgeber nachgebessert: Die Steuerbefreiung für Essensgutscheine von bis zu € 8 pro Arbeitstag gilt ab 2022 auch, wenn Mahlzeiten von einer Gaststätte oder einem Lieferservice zubereitet bzw geliefert und beispielsweise in der Wohnung des Dienstnehmers konsumiert werden – bisher waren Essensgutscheine nur dann abgabenfrei, wenn die Mahlzeiten in einer Gaststätte bzw am Arbeitsplatz konsumiert wurden.

Gutscheine zur Bezahlung von Lebensmitteln, die nicht sofort konsumiert werden müssen, sind bis zu einem Betrag von € 2 pro Arbeitstag abgabenfrei. Übersteigt der Wert der abgegebenen Essensbons € 2 bzw € 8 pro Arbeitstag, liegt hinsichtlich des übersteigenden Betrags ein abgabenpflichtiger Sachbezug vor. Pro Arbeitstag darf nur ein Gutschein ausgegeben werden. Für Urlaubs-, Feiertags- oder Krankenstandstage sowie sonstige Tage einer Dienstverhinderung dürfen keine abgabenfreien Gutscheine ausgegeben werden.

Gutscheine können in Papier- oder in elektronischer Form bestehen (zB Chipkarte, Prepaid-Karte oä). Der Arbeitnehmer kann die Gutscheine auch kumuliert – ohne wertmäßiges Tageslimit – an jedem Wochentag (auch an Wochenenden) einlösen.

Aber Achtung:

Arbeitgeber dürfen jedoch weiterhin für einen Arbeitstag nur einen Gutschein ausgeben.

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