30. November 2023
Erinnerung: Bekanntgabe Homeoffice Tage 2023
Der Arbeitgeber muss in den Lohnunterlagen seit 2021 erfassen, an welchen Tagen seine Arbeitnehmer im Homeoffice sind. Die Anzahl der Homeoffice-Tage muss sowohl am Lohnkonto als auch am Jahreslohnzettel (L16) angeführt werden, und zwar unabhängig davon, ob der Arbeitgeber eine Homeoffice-PauschaIe ausbezahlt oder nicht.
Die Pflicht des Arbeitgebers, die Homeoffice-TagesanzahI am Jahreslohnzettel anzugeben, hat vor allem den Zweck, dass das Finanzamt die steuerliche Berechtigung des Arbeitnehmers zur Geltendmachung allfälliger Werbungskosten für ergonomisches Mobiliar überprüfen kann.
Vergessen Sie daher bitte nicht, Ihrer Klientenbetreuerin die Homeoffice Tage bis Ende des Jahres zu melden!
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