14. Dezember 2021
Erinnerung: Bekanntgabe Homeoffice Tage 2021
Der Arbeitgeber muss in den Lohnunterlagen ab 2021 erfassen, an welchen Tagen seine Arbeitnehmer im Homeoffice sind. Die Anzahl der Homeoffice-Tage muss am Lohnkonto und am Lohnzettel (L16) angeführt werden, und zwar unabhängig davon, ob der Arbeitgeber eine Homeoffice-PauschaIe ausbezahlt oder nicht. Die Pflicht des Arbeitgebers, die Homeoffice-TagesanzahI am L 16 anzugeben, hat vor allem den Zweck, dass das Finanzamt die steuerliche Berechtigung des Arbeitnehmers zur Geltendmachung allfälliger Werbungskosten für ergonomisches Mobiliar überprüfen kann.
Hat der Arbeitgeber bisher noch keine Aufzeichnungen über Homeoffice-Tage seiner Arbeitnehmer geführt, ist es nach Ansicht des BMF zulässig, dass der Arbeitgeber die Anzahl der Homeoffice-Tage für das erste Halbjahr 2021 (also bis 30.06.2021) aufgrund von Erfahrungswerten schätzt.
Vergessen Sie daher bitte nicht, Ihrem Klientenbetreuer die Homeoffice Tage bis Ende des Jahres zu melden.
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