21. Februar 2023

Energiekostenzuschuss II – Update

Update

Aktuelle Informationen zum Energiekostenzuschuss II

Aufgrund der weiterhin enormen Teuerung im Bereich der Energiekosten hat die Bundesregierung am 22. Dezember 2022 weitere Unterstützungen dafür der Öffentlichkeit präsentiert. Neben der Ausweitung des Förderzeitraum des Energiekostenzuschusses I (EKZ I) bis Ende Dezember 2022 wurde der Energiekostenzuschuss II (EKZ II) vorgestellt.

Details zum EKZ II, die in einer Richtlinie erlassen werden, sind bis dato noch nicht bekannt. Wir möchten Ihnen dennoch einen Überblick über jene Informationen geben, die wir bereits haben:

  • Förderzeitraum: 1.2023 bis 31.12.2023
  • Förderhöhe: mindestens € 3.000 bis maximal € 150 Millionen (pro Unternehmen)
  • Die Antragstellung wird wie beim EKZ I über den Fördermanager der aws möglich sein.
  • Ausgenommen sind unter anderem staatliche Einheiten, energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen.

 

Energiekostenzuschuss II: Förderstufen & Voraussetzungen

Die Förderstufen und deren Voraussetzungen finden Sie in der Tabelle, wobei Folgendes besonders hervorzuheben ist:

  • Das Merkmal der Energieintensität des Unternehmens entfällt in den ersten beiden Stufen.
  • Die Förderintensität wird in den ersten zwei Stufen stark erhöht.
  • Die förderfähigen Energieformen wurden ausgeweitet.

 

·         Stufe Fördergrenze pro Jahr in € Energie-intensität

(Eingangs-kriterium)

Förderintensität

in %

Berechnungsformel Ver-brauchsmenge Energieformen
1 3.000 –
2 Mio
0% 60% Förderung der Mehrkosten 100% Treibstoffe,
Strom, Erdgas, Wärme/Kälte (inkl Fernwärme), Dampf, Heizöl, etc.
2 2 Mio –
4 Mio
0% 50% Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises 70% von 2021 Strom, Erdgas, Wärme/Kälte (inkl Fernwärme), Dampf, Heizöl, etc.
3 4 Mio – 50 Mio 3% auf 2021 oder 6% auf das erste Halbjahr 2022 65% Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises 70% von 2021 Strom, Erdgas, Wärme/Kälte (inkl Fernwärme), Dampf, Heizöl, etc.
4 50 Mio – 150 Mio 3% auf 2021 oder 6% auf das erste Halbjahr 2022 80% Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises 70% von 2021 Strom, Erdgas, Wärme/Kälte (inkl Fernwärme), Dampf, Heizöl, etc.
5 (NEU) 4 Mio – 100 Mio 0% 40% Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises 70% von 2021 Strom, Erdgas, Wärme/Kälte (inkl Fernwärme), Dampf, Heizöl, etc.

 

Sobald uns weitere Details bekannt sind erhalten Sie ein Update. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Klientenbetreuer gerne zur Verfügung.

Beratung und Auskunft per Telefon

Unser Service für Sie!

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!