16. Januar 2023

Energiekostenzuschuss: Nachfrist 16.1. bis 20.1.2023

Energiekostenzuschuss

Zum Energiekostenzuschuss haben wir Sie bereits in diesem Beitrag ausführlich informiert. Die Frist für die Voranmeldung für die in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 angefallenen Mehrkosten endete am 28.11.2022. Jetzt haben jene Unternehmen, die diese Frist verpasst haben erneut die Gelegenheit sich für den Energiekostenzuschuss voranzumelden. Weitere Voranmeldungen waren in der Nachfrist vom 16. – 20. Jänner 2023 über den aws Fördermanager möglich. Die fristgerechte Voranmeldung ist die Voraussetzung für die Antragstellung.Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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