21. April 2023
Energiekostenpauschale
Energiekostenpauschale
Selbst-Check ab 17. April möglich
Zur Unterstützung von Kleinst- und Kleinunternehmern wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft die Energiekostenpauschale geschaffen. Bei dieser Pauschalabgeltung der erhöhten Energiekosten ist Folgendes zu beachten:
- Förderfähige Unternehmen sind jene, die mehr als € 10.000 und weniger als € 400.000 Umsatz im Jahr 2022 erzielt haben und eine Betriebsstätte in Österreich haben (ausgenommen: öffentliche Unternehmen und die Sektoren Energie, Finanz, Immobilien, Landwirtschaft, freie Berufe und politische Parteien).
- Förderhöhe: pauschal zwischen € 110 und € 2.475, abhängig von Branche und Jahresumsatz.
- Förderfähiger Zeitraum: Es werden 3 unterschiedliche Zeiträume angeboten, unter denen der Antragssteller wählen kann:
- 2.2022 bis 31.12.2022
- 2.2022 bis 30.9.2022
- 10.2022 bis 31.12.2022
- Anmeldung/Antragstellung: Berechtigte Förderwerber können sich ab dem 17.4.2023 für einen Pre-Check-In bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) anmelden. Dabei werden weitere Informationen zur Antragstellung zur Verfügung gestellt.
HINWEIS:
Für diesen Pre-Check-In ist eine Handysignatur sowie ein USP-Zugang notwendig. Die eigentlichen Anträge können ab Mai 2023 gestellt werden.
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