8. November 2023

Energiekostenpauschale bis 30.11.2023 beantragen!

Achtung Frist!

Antragsfrist für die Energiekostenpauschale endet am 30.11.2023 um 18:00 Uhr

Mit der Energiekostenpauschale unterstützt die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 € und 2.475 € und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet.

Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden. Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 €. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU. Die Förderung muss vom Unternehmen selbst via USP beantragt werden.

ACHTUNG: Frist zur Beantragung endet am 30.11.2023 um 18:00 Uhr. 

Alle Informationen zum Energiekostenpauschale finden Sie hier.

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