8. August 2023
Energiekostenpauschale für Unternehmen
Energiekostenpauschale jetzt beantragen!
Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 € und 2
475 € und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10
000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400 000 €. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.Wer kann die Energiekostenpauschale beantragen?
Folgende Voraussetzungen müssen für die Energiekostenpauschale erfüllt sein:
- Bestehende Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich
- Jahresumsatz für das Kalenderjahr 2022 von mindestens 10 000 € und höchstens 400 000 €
Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen.
Eine Antragstellung für die Energiekostenpauschale ist bis 30.11.2023 möglich.
Weitere Informationen zur Energiekostenpauschale finden Sie hier.
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