8. August 2023

Energiekostenpauschale für Unternehmen

Energiekostenpauschale jetzt beantragen!

Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 € und 2475 € und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.

Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400000 €. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.

Wer kann die Energiekostenpauschale beantragen?

Folgende Voraussetzungen müssen für die Energiekostenpauschale erfüllt sein:

  • Bestehende Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich
  • Jahresumsatz für das Kalenderjahr 2022 von mindestens 10000 € und höchstens 400000 €

Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen, Gebiets­körper­schaften, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungs­wesen, Realitäten­wesen und Land­wirt­schaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen.

Eine Antragstellung für die Energiekostenpauschale ist bis 30.11.2023 möglich.

Weitere Informationen zur Energiekostenpauschale finden Sie hier.

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