16. August 2021
Ende der Dienstfreistellung für Risikogruppen und Nachfolgeregelung
Die bezahlte Freistellung von Personen, die aufgrund eines ärztlichen Attestes ein besonders hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf durch das COVID-19-Virus aufweisen (= „Risikogruppen-DN“), endete mit 30.06.2021.
Im Bundesgesetzblatt findet sich folgende Nachfolgeregelung:
Ab dem 01.07.2021 kann der Arbeitsminister gemeinsam mit dem Gesundheitsminister durch Verordnung Zeiträume bis längstens 31.12.2021 festlegen, in denen eine bezahlte Freistellung des „Risikogruppen-Dienstnehmers“ möglich ist, wenn dies aufgrund der epidemiologischen Gesamtsituation erforderlich ist.
Die „Alt–COVID-19-Risikoatteste“, das sind jene, die vor dem 01.07.2021 ausgestellt wurden, sind nur bis 30.06.2021 gültig. Falls eine Freistellungs-Verordnung erlassen werden sollte, muss der „Risikogruppen-Dienstnehmer“ ein neues, also nach dem 30.06.2021 ausgestelltes ärztliches COVID-19-Risikoattest vorlegen.
Bei der ärztlichen Beurteilung der individuellen Risikosituation ist dann der Impf– und Immunitätsstatus des „Risikogruppen-Dienstnehmers“ zu berücksichtigen.
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