16. März 2022

Elektronische Einreichung von Anbringen

Die Möglichkeit, bestimmte Anbringen auch per E-Mail an die Finanzverwaltung zu übermitteln (corana@bmf.gv.at), wurde bis 31.3.2021 verlängert. Dabei handelt es sich ua um Herabsetzungsanträge für die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen und Ansuchen um Stundung oder Ratenzahlung.

Beratung und Auskunft per Telefon

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