22. März 2023

Elektroauto im Steuerrecht

Alles rund um das E-Auto

Der Anteil an Elektro-Autos steigt laufend. Die Befreiung von der NoVA und der motorbezogenen Versicherungssteuer bietet zwar ein gutes Kaufargument an, betrifft aber die steuerliche Praxis danach so gut wie nicht mehr.

Laut Gesetz ist aber ein Vorsteuerabzug bei Fahrzeugen mit einem CO2-Emmisionswert von null in einigen Bereichen möglich, wie zB:

  • Kauf des Fahrzeuges
  • Miete/Leasing des Fahrzeuges
  • Betriebskosten etc.

Ob ein Vorsteuerabzug möglich ist oder nicht, sind die Anschaffungskosten ausschlaggebend, diese sind in folgende drei Gruppen eingeteilt:

  • Anschaffungskosten brutto bis €40.000
  • Anschaffungskosten brutto zwischen €40.000 und €80.000
  • Anschaffungskosten brutto über €80.000

ANSCHAFFUNGSKOSTEN BRUTTO BIS € 40.000:

VSt-Abzug Kauf:  JA

VSt-Abzug Kauf Gebrauchtwagen:

  • Bis 5 Jahren ist der Neupreis ausschlaggebend.
  • Über 5 Jahre ist der tatsächliche Kaufpreis des Gebrauchtwagens wichtig.

VSt-Abzug Betriebskosten:  JA (auf die gesamten Betriebskosten)

VSt-Abzug Kauf Ladestation:  JA

USt-Pflicht Verkauf KFZ:  JA

USt-Pflicht Überlassung an Dienstnehmer:  JA (BMGL ist Null)

USt-Pflicht Privatanteil:  JA (Verwendungseigenverbrauch, BMGL auf Basis der Privatnutzungskosten)

Luxustangente:  NEIN

Lineare AfA:  8 Jahre ND, Leasing-Aktivposten

Degressive AfA:  JA bei Neuwagen

Sachbezug:  NULL (gilt für Dienstnehmer, wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer)

Sachbezug Ladestrom:

  • Unentgeltliches Aufladen von Firmeneigenen E-Auto beim Arbeitgeber sachbezugsfrei
  • Sachbezugsfreie Kostenersätze für Ladestrom sowie das Zurverfügungstellens von E-Ladestationen beim Arbeitnehmer.

 

ANSCHAFFUNGSKOSTEN BRUTTO ZWISCHEN € 40.000 UND € 80.000

VSt-Abzug Kauf:  JA, Deckelung des VSt.-Abzuges mit € 6.666,66

VSt-Abzug Kauf Gebrauchtwagen:

  • Bis 5 Jahren ist der Neupreis ausschlaggebend.
  • Über 5 Jahre ist der tatsächliche Kaufpreis des Gebrauchtwagens wichtig.

VSt-Abzug Betriebskosten:  JA, abzüglich Luxustangente

VSt-Abzug Kauf Ladestation:  JA

USt-Pflicht Verkauf KFZ:  JA (gesamtes Entgelt steuerpflichtig, falls verkauf innerhalb 5 Jahre)

USt-Pflicht Überlassung an Dienstnehmer:  JA (BMGL ist Null)

USt-Pflicht Privatanteil: JA (Verwendungseigenverbrauch, BMGL auf Basis der Privatnutzungskosten)

Luxustangente:  JA

Lineare AfA:  8 Jahre ND, Leasing-Aktivposten

Degressive AfA:  JA bei Neuwagen

Sachbezug:  NULL (gilt für Dienstnehmer, wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer)

  • Sachbezug Ladestrom: Unentgeltliches Aufladen von Firmeneigenen E-Auto beim Arbeitgeber sachbezugsfrei
  • Sachbezugsfreie Kostenersätze für Ladestrom sowie das Zurverfügungstellens von E-Ladestationen beim Arbeitnehmer.

 

ANSCHAFFUNGSKOSTEN BRUTTO ÜBER € 80.000

VSt-Abzug Kauf:  NEIN

VSt-Abzug Kauf Gebrauchtwagen:

  • Bis 5 Jahren Kein VSt-Abzug
  • Über 5 Jahre ist der tatsächliche Kaufpreis des Gebrauchtwagens wichtig.

VSt-Abzug Betriebskosten:

  • JA (für nicht wertabhängige Betriebskosten)
  • NEIN (für wertabhängige Betriebskosten)

VSt-Abzug Kauf Ladestation:  JA

USt-Pflicht Verkauf KFZ:  NEIN

USt-Pflicht Überlassung an Dienstnehmer:  NEIN

USt-Pflicht Privatanteil:

  • NEIN (für wertabhängige Betriebskosten inkl. Abschreibung)
  • JA (Verwendungseigenverbrauch für nicht wertabhängige Betriebskosten)

Luxustangente:  JA (ab €40.000,- brutto)

Lineare AfA:  8 Jahre ND, Leasing-Aktivposten

Degressive AfA:  JA bei Neuwagen

Sachbezug:  NULL (gilt für Dienstnehmer, wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer)

Sachbezug Ladestrom:

  • Unentgeltliches Aufladen von Firmeneigenen E-Auto beim Arbeitgeber sachbezugsfrei
  • Sachbezugsfreie Kostenersätze für Ladestrom sowie das Zurverfügungstellens von E-Ladestationen beim Arbeitnehmer.

 

Mehr dazu hören Sie im Podcast

Wir haben für Sie dazu auch eine Podcastfolge aufgenommen, in welcher wir auf die einzelnen Kategorien im Detail eingehen. Hören Sie sich hier Teil 1 an.

Beratung und Auskunft per Telefon

Unser Service für Sie!

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!