22. März 2023
Elektroauto im Steuerrecht
Alles rund um das E-Auto
Der Anteil an Elektro-Autos steigt laufend. Die Befreiung von der NoVA und der motorbezogenen Versicherungssteuer bietet zwar ein gutes Kaufargument an, betrifft aber die steuerliche Praxis danach so gut wie nicht mehr.
Laut Gesetz ist aber ein Vorsteuerabzug bei Fahrzeugen mit einem CO2-Emmisionswert von null in einigen Bereichen möglich, wie zB:
- Kauf des Fahrzeuges
- Miete/Leasing des Fahrzeuges
- Betriebskosten etc.
Ob ein Vorsteuerabzug möglich ist oder nicht, sind die Anschaffungskosten ausschlaggebend, diese sind in folgende drei Gruppen eingeteilt:
- Anschaffungskosten brutto bis €40.000
- Anschaffungskosten brutto zwischen €40.000 und €80.000
- Anschaffungskosten brutto über €80.000
ANSCHAFFUNGSKOSTEN BRUTTO BIS € 40.000:
VSt-Abzug Kauf: JA
VSt-Abzug Kauf Gebrauchtwagen:
- Bis 5 Jahren ist der Neupreis ausschlaggebend.
- Über 5 Jahre ist der tatsächliche Kaufpreis des Gebrauchtwagens wichtig.
VSt-Abzug Betriebskosten: JA (auf die gesamten Betriebskosten)
VSt-Abzug Kauf Ladestation: JA
USt-Pflicht Verkauf KFZ: JA
USt-Pflicht Überlassung an Dienstnehmer: JA (BMGL ist Null)
USt-Pflicht Privatanteil: JA (Verwendungseigenverbrauch, BMGL auf Basis der Privatnutzungskosten)
Luxustangente: NEIN
Lineare AfA: 8 Jahre ND, Leasing-Aktivposten
Degressive AfA: JA bei Neuwagen
Sachbezug: NULL (gilt für Dienstnehmer, wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer)
Sachbezug Ladestrom:
- Unentgeltliches Aufladen von Firmeneigenen E-Auto beim Arbeitgeber sachbezugsfrei
- Sachbezugsfreie Kostenersätze für Ladestrom sowie das Zurverfügungstellens von E-Ladestationen beim Arbeitnehmer.
ANSCHAFFUNGSKOSTEN BRUTTO ZWISCHEN € 40.000 UND € 80.000
VSt-Abzug Kauf: JA, Deckelung des VSt.-Abzuges mit € 6.666,66
VSt-Abzug Kauf Gebrauchtwagen:
- Bis 5 Jahren ist der Neupreis ausschlaggebend.
- Über 5 Jahre ist der tatsächliche Kaufpreis des Gebrauchtwagens wichtig.
VSt-Abzug Betriebskosten: JA, abzüglich Luxustangente
VSt-Abzug Kauf Ladestation: JA
USt-Pflicht Verkauf KFZ: JA (gesamtes Entgelt steuerpflichtig, falls verkauf innerhalb 5 Jahre)
USt-Pflicht Überlassung an Dienstnehmer: JA (BMGL ist Null)
USt-Pflicht Privatanteil: JA (Verwendungseigenverbrauch, BMGL auf Basis der Privatnutzungskosten)
Luxustangente: JA
Lineare AfA: 8 Jahre ND, Leasing-Aktivposten
Degressive AfA: JA bei Neuwagen
Sachbezug: NULL (gilt für Dienstnehmer, wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer)
- Sachbezug Ladestrom: Unentgeltliches Aufladen von Firmeneigenen E-Auto beim Arbeitgeber sachbezugsfrei
- Sachbezugsfreie Kostenersätze für Ladestrom sowie das Zurverfügungstellens von E-Ladestationen beim Arbeitnehmer.
ANSCHAFFUNGSKOSTEN BRUTTO ÜBER € 80.000
VSt-Abzug Kauf: NEIN
VSt-Abzug Kauf Gebrauchtwagen:
- Bis 5 Jahren Kein VSt-Abzug
- Über 5 Jahre ist der tatsächliche Kaufpreis des Gebrauchtwagens wichtig.
VSt-Abzug Betriebskosten:
- JA (für nicht wertabhängige Betriebskosten)
- NEIN (für wertabhängige Betriebskosten)
VSt-Abzug Kauf Ladestation: JA
USt-Pflicht Verkauf KFZ: NEIN
USt-Pflicht Überlassung an Dienstnehmer: NEIN
USt-Pflicht Privatanteil:
- NEIN (für wertabhängige Betriebskosten inkl. Abschreibung)
- JA (Verwendungseigenverbrauch für nicht wertabhängige Betriebskosten)
Luxustangente: JA (ab €40.000,- brutto)
Lineare AfA: 8 Jahre ND, Leasing-Aktivposten
Degressive AfA: JA bei Neuwagen
Sachbezug: NULL (gilt für Dienstnehmer, wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer)
Sachbezug Ladestrom:
- Unentgeltliches Aufladen von Firmeneigenen E-Auto beim Arbeitgeber sachbezugsfrei
- Sachbezugsfreie Kostenersätze für Ladestrom sowie das Zurverfügungstellens von E-Ladestationen beim Arbeitnehmer.
Mehr dazu hören Sie im Podcast
Wir haben für Sie dazu auch eine Podcastfolge aufgenommen, in welcher wir auf die einzelnen Kategorien im Detail eingehen. Hören Sie sich hier Teil 1 an.
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