25. Juli 2023

Keine Verjährung der Einkommensteuer

Wissenswert

Höchstgerichtliche Entscheidungen

Im März 2021 entschied das BFG über die Beschwerde gegen einen 2009 erlassenen Gewinnfeststellungsbescheid (für das Jahr 2001) betreffend eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Im Mai 2021 erließ das Finanzamt auf Basis dieser Beschwerdeentscheidung des BFG einen geänderten (verbösernden) Einkommensteuerbescheid 2001 gegenüber einem Gesellschafter. Der Erlassung des geänderten Einkommensteuerbescheides 2001 stand die Verjährung nicht entgegen, weil bei Einbringung der Beschwerde gegen den Gewinnfeststellungsbescheid Verjährung für die Einkommensteuer noch nicht eingetreten war. Der geänderten Festsetzung der Einkommensteuer kann auch nicht der Eintritt der absoluten Verjährung entgegenstehen, da die Festsetzung der Steuer von der Erledigung der (bis dahin offenen) Beschwerde gegen den Gewinnfeststellungsbescheid abhängig war.

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