23. Juni 2021
Eckdaten Kurzarbeitsphase 5 ab 01. Juli 2021
Die Phase 4 der Corona-Kurzarbeit läuft mit Ende Juni 2021 aus. Sozialpartner und Bundesregierung haben sich nun auf folgende Neuregelungen geeinigt.
- die Corona-Kurzarbeit soll als Übergangsmodell Unternehmen auch ab 01. Juli 2021 zur Verfügung stehen
- es kommt zu einem Abschlag von 15% von der bisherigen Beihilfenhöhe
- die Geltungsdauer reicht vorläufig bis Juni 2022, danach soll das Modell evaluiert werden
- die Kurzarbeitsdauer ist mit maximal 24 Monaten begrenzt
- die Mindestarbeitszeit beträgt nun 50% der bisherigen Arbeitszeit
- die Kurzarbeit gilt grundsätzlich für alle Betriebe
- die Nettoersatzrate für die Arbeitnehmer bleibt unverändert (90%/85%/80%)
- es kommt zu einem verpflichtendem Urlaubsverbrauch von 1 Woche je angefangenen 2 Monaten Kurzarbeit
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