23. Juni 2021

Eckdaten Kurzarbeitsphase 5 ab 01. Juli 2021

Die Phase 4 der Corona-Kurzarbeit läuft mit Ende Juni 2021 aus. Sozialpartner und Bundesregierung haben sich nun auf folgende Neuregelungen geeinigt.

  • die Corona-Kurzarbeit soll als Übergangsmodell Unternehmen auch ab 01. Juli 2021 zur Verfügung stehen
  • es kommt zu einem Abschlag von 15% von der bisherigen Beihilfenhöhe
  • die Geltungsdauer reicht vorläufig bis Juni 2022, danach soll das Modell evaluiert werden
  • die Kurzarbeitsdauer ist mit maximal 24 Monaten begrenzt
  • die Mindestarbeitszeit beträgt nun 50% der bisherigen Arbeitszeit
  • die Kurzarbeit gilt grundsätzlich für alle Betriebe
  • die Nettoersatzrate für die Arbeitnehmer bleibt unverändert (90%/85%/80%)
  • es kommt zu einem verpflichtendem Urlaubsverbrauch von 1 Woche je angefangenen 2 Monaten Kurzarbeit

Beratung und Auskunft per Telefon

Unser Service für Sie!

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!