15. Oktober 2021

E-Card Service-Entgelt: Fälligkeit per 15.11.

Für alle Personen, die am 15.11. in einem krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, fällt das Service-Entgelt für die e-Card an. Für 2022 ist somit am 15.11.2021 ein Service-Entgelt in Höhe von 12,70 Euro fällig.

Lesen Sie hier für wen das Service-Entgelt für die e-Card zu entrichten ist.

Mehrfachversicherung

Auch für jene Personen, bei denen nach den Daten des Dienstgebers Mehrfachversicherungen (oder auch Rezeptgebührenbefreiungen) bestehen, ist das Service-Entgelt einzuheben. Allerdings wird das Service-Entgelt in diesen Fällen auf Antrag des Betroffenen durch den Krankenversicherungsträger rückerstattet.

Beratung und Auskunft per Telefon

Unser Service für Sie!

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!