22. November 2021
Coronabedingte Fördermaßnahmen
Aufgepasst! Coronabedingte Fördermaßnahmen sind bis spätestens 31.12.2021 zu beantragen. Nachstehend finden Sie eine Übersicht:
Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz
Bis Ende des Jahres können folgende Fördermaßnahmen beantragt werden:
- Fixkostenzuschuss 800.000
oder
- Verlustersatz
Voraussetzung, um diese Förderungen beantragen zu können, ist ein coronabedingter Umsatzausfall zum Vergleichszeitraum 2019 von mindestens 30 %.
Betrachtungszeiträume: 16. Sept. 2020 – 30. Sept. 2020, Oktober 2020, November 2020, Dezember 2020, Jänner 2021, Feber 2021, März 2021, April 2021, Mai 2021 und Juni 2021
Sollte Ihr Unternehmen davon betroffen sein, melden Sie sich bei Ihrem Klientenbetreuer. Wir sehen uns mit Ihnen an, ob ein Antrag möglich ist, helfen bei der Berechnung und reichen dann die Anträge für Sie ein.
Weitere Covid-Förderungen, die bis 31.12.2021 zu beantragen sind:
- Covid-19-Fonds für Künstler und Kulturvermittler Phase 4
- Film und TV-Branche
Bis 1.12.2021 kann noch der Schutzschirm für die Veranstaltungsbranche I beantragt werden.
Ausfallsbonus II
Für die Monate Juli bis September 2021 kann ein Ausfallsbonus II beantragt werden:
- Antrag bis zum 15. des viertfolgenden Monats möglich
- Coronabedingter Umsatzausfall von mindestens 50 %
- Ausfallsbonus II und Kurzarbeit dürfen maximal den Umsatz des Vergleichszeitraumes ergeben
Der Ausfallsbonus II für den August 2021 ist spätestens mit 15. Dezember 2021 zu beantragen.
Melden Sie sich bei Ihrem Klientenbetreuer, wenn Sie Unterstützung brauchen.
Beratung und Auskunft per Telefon
Unser Service für Sie!
Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.
Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!