31. März 2020

Corona-Krise: Maßnahmenpaket der Stadt Graz

„Die Gesundheit der Grazerinnen und Grazer steht über Allem. Dennoch trifft das Coronavirus auch Grazer Unternehmen, die in diesen unsicheren Zeiten schnelle und unbürokratische Hilfe benötigen. So greifen unsere Maßnahmen beginnend bei Grazer EPUs bis hin zu den Großbetrieben und decken von der Gastronomie über Handel bis hin zum produzierenden Gewerbe die unterschiedlichsten Sparten ab„, erklärt Wirtschaftsreferent und Bürgermeister Siegfried Nagl.

Das Soforthilfe-Wirtschaftspaket unterstützt alle Grazer Unternehmen, die von den Auswirkungen des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind:

  • Für den Betrieb von Gastgärten im öffentlichen Raum fallen für Grazer Gastronomen ab der Eröffnung bis zum Jahresende 2020 keine Nutzungsgebührenan. Bereits eingezahlte Beiträge werden den Gastronomen baldigst rückerstattet. (Höhe der erlassenen Gebühren: 600.000 Euro)
  • Die Stadt Graz reduziert für betroffene Grazer Unternehmen die Abgaben für Wasser bis Ende des Jahres 2020 um 20 %. (Höhe der erlassenen Abgaben: 700.000 Euro)
  • Die Energie Graz richtet für Stromabgaben einen Notfonds für Wirtschaftstreibende ein, die aufgrund des Coranavirus in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Außerdem finden bei Zahlungsverzug keine Stromabschaltungen bei Grazer Unternehmen statt. (Höhe des Fördertopf 200.000 Euro)
  • Die Nutzungsentgelte für den öffentlichen Raum, die für geplante Veranstaltungen im heurigen Jahr an die Stadt Graz erfolgen sollten, werden zur Gänze rückerstattet bzw. nicht eingehoben. (Höhe der erlassenen Entgelte: 150.000 Euro)
  • Die Standgebühren bei Bauernmärkten werden für die nächsten zwei Monate ausgesetzt. (Höhe der erlassenen Gebühren: 300.000 Euro)
  • Unternehmen, die von den Auswirkungen des Coronavirus stark betroffen und in städtischen Objekten eingemietet sind, wird die Miete für die Dauer der Verkehrsbeschränkung erlassen. Die Stadt Graz appelliert auch an andere VermieterInnen, sich mit den Grazer Unternehmen in dieser Ausnahmesituation solidarisch zu zeigen und den Mietzins zu reduzieren oder ebenfalls zu erlassen. (Höhe der erlassenen Mietkosten: 400.000 Euro)
  • Zur Stärkung des Einzelhandels wird eine Kampagne ins Leben gerufen, die die Grazer Bevölkerung dafür sensibilisieren soll, erst nach der Wiedereröffnung der Geschäfte bei Händlern in Graz einzukaufen. (Kosten: 80.000 Euro)
  • Damit Grazer Wirtschaftstreibende weiter liquide bleiben, wird allen Unternehmen, die eine Mietförderung der Stadt Graz bewilligt bekamen, die bis zum Jahr 2020 zugesagte Fördersumme sofort ausbezahlt. (Auszahlungen in Höhe von: 300.000 Euro)
  • Auch Wirtschaftstreibenden, die die Coworking-Space-Förderung der Stadt Graz erhalten, wird die zugesagte Fördersumme für das Jahr 2020 umgehend ausbezahlt. Da in Coworking-Spaces vermehrt Einzelunternehmer eingemietet sind, unterstützt diese Maßnahme vor allem die Erhaltung der Liquidität bei Grazer EPU. (Auszahlungen in Höhe von: 120.000 Euro)
  • Bis auf Widerruf finden keine Kontrollen der Tickets in den öffentlichen Verkehrsmitteln und der Parktickets in der blauen und grünen Zone der Stadt Graz statt. So werden Unternehmen unterstützt, deren MitarbeiterInnen nach wie vor zu ihrem Arbeitsort gelangen müssen.
  • Eine eigens eingerichtete Corona Service-Hotline der Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung gibt speziell Grazer Unternehmen Auskunft über Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten. Die Hotline ist rund um die Uhr besetzt unter: 0316 872-4804 oder +43 664 60 872 4884.

Die notwendigen Beschlüsse als rechtliche Grundlagen sind in Ausarbeitung.

Information der Stadt Graz zu Stundungen

Die Stadt Graz bemüht sich, die von den aktuellen Auswirkungen der Corona-Krise betroffenen UnternehmerInnen so gut wie möglich zu begleiten/zu unterstützen. Deshalb haben wurde eine unbürokratische Möglichkeit für diese Betroffenen geschaffen, sofern sie wegen akuter Liquiditätsengpässe in Zahlungsschwierigkeiten sind bzw sein werden. In der aktuellen Situation will die Stadt Graz „Bürokratismus weitgehend vermeiden und den Verwaltungsaufwand für beide Seiten gering halten“.

Die Abteilung für Gemeindeabgaben der Stadt Graz weist dennoch darauf hin, dass sie sich natürlich in einem gesetzlichen Rahmen (insbesondere jenem der BAO) bewegt und daher Anbringen (etwa Monatsmeldungen, Stundungs- oder Ratenzahlungsanträge) insoweit einer inhaltlichen Prüfung unterzieht, als allfällige „Rechtswohltaten“ natürlich nur jenen UnternehmerInnen zu Gute kommen werden, die von den Auswirkungen der Corona-Krise auch tatsächlich betroffen sind. Die Abteilung wird daher Anträge nicht einfach „durchwinken“, sondern sie im Anlassfall auf ihre Berechtigung/Schlüssigkeit hinterfragen.

Weitere Informationen finden Sie hier: Stadt Graz/ Zahlungserleichterung

Corona-Krise: Formulare der Stadt Graz

Kommunalsteuer-Anmeldung (PDF) bzw Online-Verfahren
Kommunalsteuer Monatsmeldung (PDF)
Kommunalsteuer Monatsmeldung – Corona (PDF)
Kommunalsteuer Rückerstattung (PDF)
Kommunalsteuer Monatszahlung Online Verfahren

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