25. Mai 2020
Corona-Krise: Abgabe der Einkommensteuererklärung 2019 verlängert
Die Einreichfrist für alle Abgabenerklärungen wurde wegen der Corona-Krise bis 31.8.2020 verlängert. Die Einreichfrist kann individuell mit begründetem Antrag schriftlich jederzeit auch mehrfach verlängert werden. Wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw -guthaben ab dem 1.10.2020 Anspruchszinsen iHv derzeit 1,38% zu bezahlen sind bzw gutgeschrieben werden. Daran hat sich bis dato auch durch die Erleichterungen im Gefolge der Corona-Krise nichts geändert.
Die Einkommensteuererklärung setzt sich aus dem Formular E1 und den jeweils erforderlichen Beilagen zusammen:
E1a: Beilage für betriebliche Einkünfte
E 1a-K: Beilage für Kleinbetriebe
E 1b: Beilage für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
E 1c: Beilage für pauschalierte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
E 1 kv: Beilage für Einkünfte aus Kapitalvermögen
E 11: Beilage für Beteiligungseinkünfte
E 108c: Antrag auf Geltendmachung einer Forschungsprämie
Beratung und Auskunft per Telefon
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