15. September 2021
Beitragsrückstände ÖGK
Aufruf zur Begleichung der offenen Beiträge
Mit 30. Juni 2021 endete die Frist für die Begleichung offener Beitragsrückstände auf Grund der COVID-19-Pandemie.
Für Dienstgeber bestand bis 15. Juli 2021 die Möglichkeit Ratenanträge nach dem COVID-Regime zu stellen, womit die ÖGK den Dienstgebern die Zahlung der Rückstände erleichterte.
Diese Maßnahmen trugen wesentlich dazu bei, dass zahlreiche Unternehmen in den vergangenen Monaten die dringende Liquidität in den Unternehmen aufrecht behalten und so Mitarbeiter weiter beschäftigen konnten.
Etliche Ratenvereinbarungen wurde mit der ÖGK abgeschlossen.
Trotz der gesetzten Maßnahmen wurde nun bekannt, dass es Dienstgeber gibt, die sich nicht mit der ÖGK in Verbindung gesetzt und ein Hilfsangebot angenommen haben. Vor diesem Hintergrund ruft die ÖGK alle Unternehmen, die Beitragsrückstände aufweisen, auf, diese zu begleichen.
Das privilegierte COVID-19-Ratenzahlungspaket kann nicht mehr in Anspruch genommen werden. Es besteht allenfalls nur mehr die Möglichkeit, die bereits vor Corona bestehenden Ratenzahlungsregelungen zu vereinbaren.
Dies jedoch setzt die Kontaktaufnahme mit der ÖGK durch den Dienstgeber voraus.
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