15. Januar 2024

Behindertenausgleichstaxe 2024

Für das Jahr 2024 beträgt die monatliche Ausgleichstaxe pro offener „Pflichtstelle“

  • für Arbeitgeber mit 25 bis 99 Arbeitnehmern EUR 320,00
  • für Arbeitgeber mit 100 bis 399 Arbeitnehmern EUR 451,00
  • für Arbeitgeber ab 400 Arbeitnehmern EUR 477,00

Die Vorschreibung der Ausgleichstaxe für 2024 erfolgt mit Bescheid des Sozialministeriumservice im Jahr 2025.

Zur Erinnerung

Alle Arbeitgeber, die im Bundesgebiet insgesamt 25 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen, sind verpflichtet, auf je 25 Arbeitnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen.

Bestimmte begünstigte behinderte Arbeitnehmer, insbesondere

  • Blinde,
  • Behinderte vor Vollendung des 19. Lebensjahres,
  • Behinderte für die Dauer eines Ausbildungsverhältnisses (auch nach Vollendung des 19. Lebensjahres),
  • Behinderte nach Vollendung des 50 Lebensjahres, wenn und solange der Grad ihrer Behinderung mindestens 70 % beträgt sowie
  • Behinderte nach Vollendung des 55. Lebensjahres oder
  • Behinderte, die überwiegend auf einen Rollstuhl angewiesen sind

werden doppelt auf die Pflichtzahl angerechnet.

 

Beratung und Auskunft per Telefon

Unser Service für Sie!

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!