18. Mai 2022

(Befristete) Erhöhung Pendlerpauschale und Pendlereuro ab Mai 2022

Die Erhöhung von Pendlerpauschale bzw. Pendlereuro mit 01.05.2022 (befristet bis 30.06.2023) wurde am 27.04.2022 im Nationalrat beschlossen. Nachstehend informieren wir Sie im Detail über die Änderungen:

1. Pendlerpauschale

Das geplante Energiepaket sieht vor, dass die Pendlerpauschale befristet für die Kalendermonate Mai 2022 bis Juni 2023 um 50 % erhöht werden soll:

kleine Pendlerpauschale

  • 2 km bis 20 km: kein Anspruch auf kleine Pendlerpauschale
  • 20 km bis 40 km: bisher 58 Euro, neu 87 Euro (Zuschlag von 29 Euro)
  • 40 km bis 60 km: bisher 113 Euro, neu 169,50 Euro (Zuschlag von 56,50 Euro)
  • mehr als 60 km: bisher 168 Euro, neu 252 Euro (Zuschlag von 84 Euro)

große Pendlerpauschale:

  • 2 km bis 20 km: bisher 31 Euro, neu 46,50 Euro (Zuschlag von 15,50 Euro)
  • 20 km bis 40 km: bisher 123 Euro, neu 184,50 Euro (Zuschlag von 61,50 Euro)
  • 40 km bis 60 km: bisher 214 Euro, neu 321 Euro (Zuschlag von 107 Euro)
  • mehr als 60 km: bisher 306 Euro, neu 459 Euro (Zuschlag von 153 Euro)

2. Pendlereuro

Der sogenannte Pendlereuro (kurz P€) errechnet sich aus der Anzahl der zurückgelegten Kilometer zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte.

  • Derzeit beträgt der P€: € 2,00 x Km-Anzahl der einfachen Fahrtstrecke Wohnung ➜ Arbeitsstätte und hievon 1/12
  • Befristet während der Kalendermonate Mai 2022 bis Juni 2023 beträgt der P€ das 4-Fache: € 8,00 x Km-Anzahl der einfachen Fahrtstrecke Wohnung ➜ Arbeitsstätte und hievon 1/12

3. Aufrollung bis spätestens 31.08.

Wenn die höheren Werte bei der Personalabrechnung für Mai 2022 noch nicht berücksichtigt werden können (zB wegen nicht rechtzeitig verfügbarem Lohnsoftware-Update) und um die Dienstnehmer möglichst früh wirksam zu entlasten, kann die Erhöhung bis spätestens 31.08.2022 mittels einer Aufrollung berücksichtigt werden.

4. SV-Rückerstattung, SV-Bonus

Für Steuerpflichtige, die keine Steuer zahlen, soll der SV-Rückerstattungsbetrag (SV-Bonus) um  100,00 erhöht werden. Im Kalenderjahr 2022 erhöht sich der zu erstattende Betrag um  60,00 und im Kalenderjahr 2023 um  40,00.

Beratung und Auskunft per Telefon

Unser Service für Sie!

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!