15. Februar 2024
Ausländerbeschäftigung 2024
Mit Beginn eines neuen Kalenderjahres treten gewöhnlich zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft, die für Dienstgeber relevant sind.
Nachstehend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Bereich der Ausländerbeschäftigung für 2024:
1. Fachkräfteverordnung
In der Fachkräfteverordnung werden jene Mangelberufe festgelegt, in denen Ausländer im Jahr 2024 als Fachkräfte gemäß § 12a Ausländerbeschäftigungsgesetz im Bundesgebiet bzw in den Bundesländern zugelassen werden können (Rot-Weiß-Rot ‒ Karte für Mangelberufe). Die aktuelle Verordnung finden Sie hier.
2. Saisonkontingentverordnung
In der Saisonkontingentverordnung werden Kontingente für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Jahr 2024 für die Wirtschaftszweige Tourismus sowie Land- und Forstwirtschaft festgelegt.
Für die Steiermark beträgt das diesjährige Kontingent für den Bereich Tourismus 391 und für den Bereich Land- und Forstwirtschaft 553.
Nähere Informationen zu den diesjährigen Kontingenten finden Sie hier.
3. Vertriebene aus der Ukraine
„Vertriebene“ aus der Ukraine haben ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich. Dieses Aufenthaltsrecht gilt derzeit zumindest bis 4. März 2025.
Das Aufenthaltsrecht besteht ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Österreich und wird durch einen „Ausweis für Vertriebene“ dokumentiert. Somit ist eine legale Beschäftigung als Dienstnehmer in Österreich ohne Beschäftigungsbewilligung oder Meldungen an das AMS bis zum 4. März 2025 möglich.
Kürzlich wurde im Parlament außerdem beschlossen, dass Vertriebene aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht in Österreich auch ohne Beschäftigung krankenversichert sind.
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