18. Januar 2023

Ausgleichstaxe 2023

Werden weniger begünstigt behinderte Arbeitnehmer beschäftigt, als es erforderlich wäre, ist eine AUSGLEICHSTAXE zu entrichten. Der Grund, aus dem die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt wurde, ist dabei irrelevant. Die Ausgleichstaxe ist monatlich FÜR JEDEN AUFZUNEHMENDEN BEHINDERTEN ZU ZAHLEN, die Höhe der Taxe steigt mit der Zahl aller vom Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmer.

Die Ausgleichstaxe 2023 beträgt für

  • Dienstgeber mit weniger als 100 Dienstnehmer ➜ pro einzustellenden Behinderten  292,00 (2022: € 276 pro Monat)
  • Dienstgeber mit 100 oder mehr Dienstnehmer ➜ pro einzustellenden Behinderten € 411,00 (2022: € 388 pro Monat)
  • Dienstgeber  mit 400 oder mehr Dienstnehmer ➜ pro einzustellenden Behinderten € 435,00 (2022: € 411 pro Monat)

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