7. Dezember 2021

Ausfallsbonus III

Der Ausfallsbonus wird für die Kalendermonate November 2021 bis März 2022 verlängert (Ausfallsbonus III). Er ist monatlich mit € 80.000 gedeckelt und beträgt bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen mindestens € 100. Der Bezug von Kurzarbeitsbeihilfe kann den Ausfallsbonus auf Grund der Deckelung verringern.

Es ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 40% zum Vergleichsmonat notwendig und die Ersatzrate beträgt, je nach Kostenstruktur der Branche (Branchenliste, wie beim Ausfallsbonus II folgt noch) zwischen 10% und 40%.

Der Ausfallsbonus umfasst nur einen Bonus, keinen Vorschuss auf den FKZ 800. Beantragbar ist der Ausfallsbonus ab dem 16. des Folgemonats bis zum Viertfolgemonat.

Um die Fristen besser im Auge zu behalten, dürfen wir Ihnen eine kurze Übersicht geben:

Ausfallsbonus III Vergleichszeitraum Beantragbar von Beantragbar bis
November 2021 November 2019 16.12.2021 15.3.2022
Dezember 2021 Dezember 2019 16.1.2022 15.4.2022
Jänner 2022 Jänner 2020 16.2.2022 15.5.2022
Februar 2022 Februar 2020 16.6.2022 15.6.2022
März 2022 März 2019 16.4.2022 15.7.2022
Ausfallsbonus III Übersicht

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