20. Februar 2023

Anhebung Regelpensionsalter

Der Nationalrat hat am 01.02.2023 die Anhebung des Regelpensionsalters für Frauen beschlossen:

  • 01.01.1964 bis 30.06.1964 – 60,5. Lebensjahr
  • 01.07.1964 bis 31.12.1964 – 61. Lebensjahr
  • 01.01.1965 bis 30.06.1965 – 61,5. Lebensjahr
  • 01.07.1965 bis 31.12.1965 – 62. Lebensjahr
  • 01.01.1966 bis 30.06.1966 – 62,5. Lebensjahr
  • 01.07.1966 bis 31.12.1966 – 63. Lebensjahr
  • 01.01.1967 bis 30.06.1967 – 63,5. Lebensjahr
  • 01.07.1967 bis 31.12.1967 – 64. Lebensjahr
  • 01.01.1968 bis 30.06.1968 – 64,5. Lebensjahr
  • nach dem 30.06.1968 – 65. Lebensjahr

Die Anhebung des Regelpensionsalters wirkt sich auch auf die Altersteilzeit aus. Für bereits vereinbarte Altersteilzeitregelungen, die nicht mit den neuen Stichtagen in Einklang stehen, sind Übergangsbestimmungen vorgesehen. Beginnend mit 01.01.2024 soll das frühestmögliche Zugangsalter für Blockaltersteilzeiten voraussichtlich jährlich um jeweils sechs Monate angehoben werden. Die kontinuierliche Altersteilzeit soll nicht abgeschafft werden. Geplant sind auch kleinere Anpassungen bei der Berechnung des Lohnausgleichs ab 01.01.2024. Die Gesetzwerdung bleibt noch abzuwarten.

Die geblockte Altersteilzeit soll in Etappen abgeschafft werden. Bestehende Vereinbarungen, die noch vor dem 01.01.2024 zu laufen begannen, werden nicht angetastet. In Bezug auf neue Fälle, die ab dem 01.01.2024 zu laufen beginnen sollen, wird das mögliche Antrittsalter jährlich um 6 Monate erhöht.

Für das Kalenderjahr 2023 kommt es derzeit zu keinen gesetzlichen Änderungen bei der Altersteilzeit.

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