13. Juni 2022

Affenpocken nunmehr anzeigepflichtige Krankheit

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<p>Die „Affenpocken“ wurden mit Wirkung ab 25.05.2022 in die Liste der „anzeigepflichtigen Krankheiten“ aufgenommen. Die Aufnahme der Affenpocken erfolgte auch in die Verordnung betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und&nbsp;Ansteckungsverdächtiger. </p>
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<p>Der letzte Eintrag in diesen Listen betraf „SARS-CoV-2“.</p>
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<p>Sollte einer Ihrer Dienstnehmer aufgrund einer Erkrankung an Affenpocken behördlich abgesondert werden, leiten Sie uns den Bescheid bitte zur Prüfung weiter. </p>
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