28. September 2021
Abgeltungswirkung der ImmoESt nur bei korrekter Höhe
Wird die Immobilienertragsteuer auf Basis einer unrichtigen Rechtsmeinung zu niedrig ermittelt, so tritt keine Abgeltungswirkung ein. Bei einem bloßen Rechtsirrtum ist der Steuerpflichtige zwar nicht verpflichtet den Verkaufsvorgang in seine Steuererklärung aufzunehmen, jedoch kann das Finanzamt von sich aus im Einkommen- bzw Körperschaftsteuerbescheid die Steuer rechtsrichtig vorschreiben.
Beratung und Auskunft per Telefon
Unser Service für Sie!
Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.
Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!