29. März 2024

Abgabenfreie Mitarbeiterprämie für Gastronomie und Hotellerie

Update

Für den Bereich Hotel- und Gastgewerbe haben der WKO Fachverband Gastronomie sowie der Fachverband Hotellerie gemeinsam mit der Gewerkschaft vida einen für das Kalenderjahr 2024 befristeten Zusatzkollektivvertrag betreffend die Gewährung einer abgabenfreien Mitarbeiterprämie abgeschlossen.

Eckdaten des Zusatzkollektivvertrages

1. Gültigkeit

Der Zusatzkollektivvertrag regelt die Eckpunkte für die Auszahlung einer steuer- und abgabenfreien Mitarbeiterprämie für das Jahr 2024 in der Höhe von maximal 3.000 Euro. Der Gültigkeitszeitraum ist daher vom 01.01.2024 bis 31.12.2024.

2. Ermächtigung – Kriterien

Der Zusatzkollektivvertrag enthält eine Ermächtigung der betrieblichen Ebene zur Auszahlung einer Mitarbeiterprämie

  • eine Betriebsvereinbarung abzuschließen bzw.
  • in Betrieben ohne Betriebsrat eine Vereinbarung für alle Mitarbeiter vorzulegen.

Des Weiteren sind folgende Kriterien einzuhalten:

  • Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer haben zumindest Anspruch auf eine Mitarbeiterprämie in aliquoter Höhe im Verhältnis zu Vollzeitbeschäftigten.
  • Gesetzwidrige oder unsachliche Differenzierungen sind unzulässig. Bezüglich der sachlichen Differenzierung sind die Richtlinien des BMF heranzuziehen.
  • Die Arbeitnehmer sind über die getroffenen sachlichen Differenzierungen durch den Arbeitgeber spätestens mit der Auszahlung zu informieren.

Tipp

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines Vereinbarungsmusters bzw. individueller Mitarbeiterprämienvereinbarungen.

3. Auszahlungsmodalitäten

Bei der Mitarbeiterprämie muss es sich – wie bereits bisher bei der Teuerungsprämie – um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden.

Die Auszahlung einer Mitarbeiterprämie kann auch in Teilbeträgen (z.B. monatlich) erfolgen.

4. Kollektivvertragstext und FAQ

Den gesamten Kollektivvertragstext können Sie hier einsehen.

Der Fachverband Hotellerie und Gastronomie hat außerdem ein FAQ ausgearbeitet, lesen Sie hier mehr.

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