28. Dezember 2023

Abgabenfreie „Mitarbeiterprämie“ 2024

Auch für das Kalenderjahr 2024 wird es möglich sein, Teuerungsprämien bis zur Höhe von € 3.000,00 pro Arbeitnehmer abgabenfrei zu gewähren. Die gesetzliche Bezeichnung im nächsten Jahr lautet allerdings „Mitarbeiterprämie“ und ist – zumindest nach derzeitigem Stand – an weitere Voraussetzungen geknüpft.

Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die bisher nicht gewährt wurden (wobei 2022 bzw. 2023 gewährte Teuerungsprämien hier unschädlich sind). Für sich alleine oder zusammen mit einer steuerfreien Mitarbeitergewinnbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Z. 35 EStG) darf das steuerfreie Ausmaß der „Mitarbeiterprämie“ den Jahresfreibetrag von € 3.000,00 nicht überschreiten.

Formale Voraussetzung: Die Regelung gilt nur für „Mitarbeiterprämien“, die vorgesehen sind

  • im Kollektivvertrag oder
  • in einer Betriebsvereinbarung (zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat), die auf Grundlage einer ausdrücklichen kollektivvertraglichen Ermächtigung abgeschlossen wird, oder
  • in einer Betriebsvereinbarung (zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat), wenn in der betreffenden Branche kein kollektivvertragsfähiger Arbeitgeberverband existiert, oder
  • in betriebsratslosen Betrieben in einer mit allen Arbeitnehmern geschlossenen Vereinbarung, wenn es eine kollektivvertragliche Ermächtigung für eine Betriebsvereinbarung gibt oder es sich um eine Branche handelt, in der kein kollektivvertragsfähiger Arbeitgeberverband existiert.

Das bedeutet: In Branchen, in denen es zwar einen Arbeitgeberverband gibt, aber entweder kein Kollektivvertrag besteht oder die KV-Partner keine Mitarbeiterprämien regeln (weder direkt noch in Form einer Delegierung an die BV), fallen Betriebe und Arbeitnehmer abgabenrechtlich „durch den Rost“.

Beratung und Auskunft per Telefon

Unser Service für Sie!

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!