12. Dezember 2024

Schwerarbeitsmeldung 2024

Leisten Arbeitnehmer Tätigkeiten unter erschwerten Arbeitsbedingungen im Sinne der Schwerarbeitsverordnung, ist vom Arbeitgeber eine Schwerarbeitsmeldung an die ÖGK zu erstatten.

1. Voraussetzungen

Eine Meldung ist abzugeben, wenn nachstehende Kriterien zutreffen:

  • Vorliegen einer Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung (Geringfügigkeit genügt daher nicht).
  • bei Männern: Vollendung des 40. Lebensjahres
  • bei Frauen: Vollendung des 35. Lebensjahres 
  • Es wurde ab diesem Zeitpunkt eine Tätigkeit verrichtet, die auf das Vorliegen von Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeitsverordnung schließen lässt.
  • Es handelt sich um keine Tätigkeit, die hinsichtlich Schwerarbeit von einer dritten Stelle (zum Beispiel durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) gemeldet wird.

2. Ablauf

Die Meldung gilt nur dann als erstattet, wenn sie mittels ELDA an den zuständigen Krankenversicherungsträger übermittelt wird. Meldungen auf anderen Wegen, insbesondere in Papierform, mittels E-Mail oder telefonisch, gelten als nicht erstattet. Die Korrektur einer unrichtig erstatteten Schwerarbeitsmeldung erfolgt durch Stornierung und Vorlage einer neuerlichen Meldung.

3. Meldefrist

Die Schwerarbeitsmeldung ist einmal jährlich bis spätestens Ende Februar des Folgejahres zu erstatten.

4. Praxistipp

Sollten Sie Dienstnehmer beschäftigen, welche Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeitsverordnung ausüben, geben Sie uns bitte Bescheid. Gerne unterstützen wir Sie bei der Meldung bzw. beraten Sie im Vorfeld, ob eine Tätigkeit nach der Schwerarbeitsverordnung vorliegt! Die Beurteilung, ob eine Tätigkeit im Sinne der Schwerarbeitsverordnung vorliegt, ist einzelfallbezogen.

Lassen Sie Ihrer zuständigen Klientenbetreuerin daher bitte bis 20.01.2025 die Info zukommen!

Beratung und Auskunft per Telefon

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