27. Mai 2025

Sachbezugswerte 2025

Privatnutzung eines Firmen-PKW

Für die Privatnutzung eines Firmen-PKW sind basierend auf den CO2-Emissionswerten nach dem WLTP-Messverfahren bei Erstzulassung in 2025 folgende Sachbezugswerte anzusetzen:

Sachbezug Fahrzeugtyp CO2-Wert im Zeitpunkt der
Erstzulassung nach WLTP
max. pm.
2 % alle PKW und Hybridfahrzeuge 2025: über 126 g/km € 960
1,5 % ökologische PKW und Hybridfahrzeuge 2025: bis 126 g/km € 720
0 % Elektroautos 0 g/km € 0
0 % Fahrräder / E-Krafträder 0 g/km € 0

Die Privatnutzung eines Dienstfahrzeuges (ausgenommen (E-)Fahrrad) schließt ein Pendlerpauschale aus, selbst dann, wenn Kostenbeiträge geleistet werden.

Firmenparkplatz

Für die Zurverfügungstellung eines Parkplatzes in einer parkraumbewirtschafteten Zone ist für alle Fahrzeuge unverändert ein Sachbezug von monatlich € 14,53 anzusetzen. Dies gilt auch für Elektroautos.

Zinsersparnis

Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Darlehen oder Gehaltsvorschuss von mehr als € 7.300, liegt ein Sachbezug vor. Bei variabler Verzinsung ergibt sich die Zinsersparnis aus der Differenz
zwischen Referenzzinssatz und dem vereinbarten variablen Sollzinssatz. Bei vereinbarter fixer Verzinsung ist als Referenzzinssatz der von der Oesterreichischen Nationalbank für den Monat des
Abschlusses des Darlehensvertrages veröffentlichte „Kreditzinssatz im Neugeschäft an private Haushalte für Wohnbau mit anfänglicher Zinsbindung über zehn Jahre“, der um 10 % vermindert wird, anzusetzen, wobei dieser Zinssatz für den gesamten Zeitraum maßgeblich ist, für den ein fixer Zinssatz vereinbart wurde.

Sachbezugswert Wohnraum gültig ab 1.1.2025

= Richtmietzins
1.4.2023
Bgld Knt Slbg Stmk Tirol Vbg Wien
€/m2 Wohnfläche p.m. 6,09 7,81 6,85 7,23 9,22 9,21 8,14 10,25 6,67

Für die Zurverfügungstellung einer arbeitsplatznahen Unterkunft gilt, dass bis zu einer Größe von 35 m² kein Sachbezug anzusetzen ist. Darüber hinaus ist bis zu einer Größe von 45 m² der Sachbezug um 35 % zu mindern. Die Aufteilung der Gemeinschaftsflächen erfolgt nach der Anzahl der Arbeitnehmer, denen die Unterkunft im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum überwiegend (mehr als die Hälfte des Kalendermonats) zur Verfügung gestellt wird.

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