27. Mai 2025
Sachbezugswerte 2025
Privatnutzung eines Firmen-PKW
Für die Privatnutzung eines Firmen-PKW sind basierend auf den CO2-Emissionswerten nach dem WLTP-Messverfahren bei Erstzulassung in 2025 folgende Sachbezugswerte anzusetzen:
Sachbezug | Fahrzeugtyp | CO2-Wert im Zeitpunkt der Erstzulassung nach WLTP |
max. pm. |
---|---|---|---|
2 % | alle PKW und Hybridfahrzeuge | 2025: über 126 g/km | € 960 |
1,5 % | ökologische PKW und Hybridfahrzeuge | 2025: bis 126 g/km | € 720 |
0 % | Elektroautos | 0 g/km | € 0 |
0 % | Fahrräder / E-Krafträder | 0 g/km | € 0 |
Die Privatnutzung eines Dienstfahrzeuges (ausgenommen (E-)Fahrrad) schließt ein Pendlerpauschale aus, selbst dann, wenn Kostenbeiträge geleistet werden.
Firmenparkplatz
Für die Zurverfügungstellung eines Parkplatzes in einer parkraumbewirtschafteten Zone ist für alle Fahrzeuge unverändert ein Sachbezug von monatlich € 14,53 anzusetzen. Dies gilt auch für Elektroautos.
Zinsersparnis
Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Darlehen oder Gehaltsvorschuss von mehr als € 7.300, liegt ein Sachbezug vor. Bei variabler Verzinsung ergibt sich die Zinsersparnis aus der Differenz
zwischen Referenzzinssatz und dem vereinbarten variablen Sollzinssatz. Bei vereinbarter fixer Verzinsung ist als Referenzzinssatz der von der Oesterreichischen Nationalbank für den Monat des
Abschlusses des Darlehensvertrages veröffentlichte „Kreditzinssatz im Neugeschäft an private Haushalte für Wohnbau mit anfänglicher Zinsbindung über zehn Jahre“, der um 10 % vermindert wird, anzusetzen, wobei dieser Zinssatz für den gesamten Zeitraum maßgeblich ist, für den ein fixer Zinssatz vereinbart wurde.
Sachbezugswert Wohnraum gültig ab 1.1.2025
= Richtmietzins 1.4.2023 |
Bgld | Knt | NÖ | OÖ | Slbg | Stmk | Tirol | Vbg | Wien |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
€/m2 Wohnfläche p.m. | 6,09 | 7,81 | 6,85 | 7,23 | 9,22 | 9,21 | 8,14 | 10,25 | 6,67 |
Für die Zurverfügungstellung einer arbeitsplatznahen Unterkunft gilt, dass bis zu einer Größe von 35 m² kein Sachbezug anzusetzen ist. Darüber hinaus ist bis zu einer Größe von 45 m² der Sachbezug um 35 % zu mindern. Die Aufteilung der Gemeinschaftsflächen erfolgt nach der Anzahl der Arbeitnehmer, denen die Unterkunft im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum überwiegend (mehr als die Hälfte des Kalendermonats) zur Verfügung gestellt wird.
Beratung und Auskunft per Telefon
Unser Service für Sie!
Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.
Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!