11. Februar 2025

Registrierkassen Jahresendbeleg – fällig am 17.2.2025

Steuertermine

Friendly Reminder - Registrierkassen Jahresbeleg

Der Dezember-Monatsbeleg ist gleichzeitig auch der Jahresendbeleg. Sie haben daher nach dem letzten getätigten Umsatz am 31.12.2024 den Jahresbeleg zu erstellen.  Der Ausdruck ist sieben Jahre aufzubewahren sowie auf einem externen Datenspeicher zu sichern.

Eine Prüfung des Jahresendbelegs mit Hilfe der Belegcheck-App ist bis zum 17.2.2025 möglich.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Klientenbetreuer. Vielen Dank.

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