25. September 2025
Neuerungen im Arbeits- und Sozialrecht – ein Überblick
Das Arbeits- und Sozialrecht unterliegt einem stetigen Wandel, um gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen gerecht zu werden. Auch in der aktuellen Gesetzgebungsperiode sind verschiedene Anpassungen vorgesehen, welche wir Ihnen nachstehend kurz darstellen:
1. Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge der Pensionisten
Die Krankenversicherungsbeiträge von Pensionisten und Versichertenbeitragsanteile zur gesetzlichen Krankenversicherung von Beziehern einer vergleichbaren Leistung werden ab 1. Juni 2025 einheitlich auf 6% angehoben. Für Personen, die eine Ausgleichszulage, nicht aber einen Ausgleichzulagen- oder Pensionsbonus beziehen, sowie deren Ehegatten und eingetragene Partner soll die Anhebung ab 2026 gelten. Die Mehreinnahmen aus der Beitragssteigerung sind nicht bei der Berechnung der Steigerungssätze des Pauschalbeitrags, den die Sozialversicherungsträger an die Landesgesundheitsfonds für Leistungen der
Krankenanstalten erbringen, zu berücksichtigen.
2. Anhebung des Service Entgelts für die eCard
Für das Kalenderjahr 2026 soll ein Betrag von 25 Euro als Service-Entgelt zu zahlen sein, welcher mit 15. November 2025 fällig wird. Dieser Betrag wird wie bisher jährlich mit der
Aufwertungszahl nach § 108a ASVG, sohin (erstmals) mit 1. Jänner 2026 valorisiert. Pensionisten sollen ab 2026 nicht mehr von der Entrichtung des Service-Entgelts ausgenommen
sein. Für diese Personengruppe wird die erstmalige Zahlung am 15. November 2026 für das Kalenderjahr 2027 fällig. Weiterhin von der Entrichtung des Service-Entgelts befreit sind Personen, die nach den Richtlinien des Dachverbands für die Befreiung von der Rezeptgebühr von der Rezeptgebühr befreit sind.
3. Aussetzung der Anpassung des Nachtschwerarbeits-Beitrages
Die Höhe des Nachtschwerarbeits-Beitrages soll auch für die Jahre 2025 und 2026 unverändert bleiben und somit weiterhin 3,8 % der allgemeinen Beitragsgrundlage in der
nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz geregelten Pensionsversicherung betragen.
4. Einfrieren der Geringfügigkeitsgrenze für 2026
Im Jahr 2026 erfolgt keine Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze, sie wird also weiterhin 551,10 Euro betragen.
5. Keine Valorisierung des Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeldes
Die Valorisierung der Bemessungsgrundlage des Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeldes wird für die Jahre 2026 und 2027 ausgesetzt.
6. Halbierung des Kilometergeldes für Fahrräder und Motorräder
Das Kilometergeld für Fahrräder und Motorräder wird ab 01.07.2025 auf 0,25 Euro gesenkt.
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