3. Juli 2026

Neue Nachweispflichten bei der Wegzugsbesteuerung

Mit 1. Juli 2026 treten neue Nachweispflichten im Zusammenhang mit der einkommensteuerlichen Wegzugsbesteuerung in Kraft. Betroffen sind insbesondere Personen, die ihren Wohnsitz ins EU-/EWR-Ausland verlegen oder Kapitalvermögen an Personen im Ausland übertragen.

Bisher konnte die Besteuerung unter bestimmten Voraussetzungen bis zur tatsächlichen Veräußerung des Kapitalvermögens aufgeschoben werden. Künftig sind jedoch zusätzliche Nachweise erforderlich:

  • Nichtfestsetzungen ab 1. Juli 2026: Übersteigen die vom Wegzug betroffenen Einkünfte aus Kapitalvermögen 100.000, ist jährlich nachzuweisen, dass keine Veräußerung oder ein anderes steuerauslösendes Ereignis eingetreten ist.
  • Nichtfestsetzungen vor 1. Juli 2026: Für bereits bestehende Fälle mit Einkünften von mehr als 100.000 ist bis 31. Dezember 2026 ein einmaliger Nachweis gegenüber dem Finanzamt zu erbringen.

Wer die erforderlichen Nachweise nicht fristgerecht erbringt, riskiert steuerliche Konsequenzen. Betroffene sollten daher rechtzeitig prüfen, ob Handlungsbedarf besteht.

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