20. Mai 2026

Intrastat-Meldungen ab 2026: Neue Anforderungen im Überblick

Prozesse rechtzeitig anpassen und Meldepflichten genau prüfen!

Neue Vorgaben für Intrastat-Meldungen

Ab 2026 treten neue Vorgaben für Intrastat-Meldungen in Kraft, die insbesondere zusätzliche Meldeinhalte und erweiterte Anforderungen für Unternehmen im EU‑Warenverkehr mit sich bringen. Ziel ist eine genauere statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Handels. Für Unternehmen bedeutet das: Prozesse rechtzeitig anpassen und Meldepflichten genau prüfen, um Fehler und Nachmeldungen zu vermeiden.

Unternehmen, die Waren innerhalb der Europäischen Union beziehen oder liefern, sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, sogenannte Intrastat-Meldungen an die Statistik Austria zu übermitteln. Mit dem Berichtsjahr 2026 treten hierbei wesentliche Änderungen in Kraft, die für zahlreiche Unternehmen zu einer spürbaren administrativen Entlastung führen können.

Deutliche Anhebung der Meldeschwellen

Ab dem Berichtsjahr 2026 werden die bisherigen Schwellenwerte für die Intrastat-Meldepflicht erhöht:

  • Importe (Wareneingänge aus der EU): Anhebung von bisher 1,1 Mio. € auf 5 Mio. €
  • Exporte (Warenausgänge innerhalb der EU): Anhebung von bisher 1,1 Mio. € auf 1,2 Mio. €

Wird die jeweilige Meldeschwelle überschritten, beginnt die Meldepflicht ab jenem Berichtsmonat, in dem der Grenzwert erreicht wird.

Durch die Erhöhung der Schwellenwerte soll sich der Verwaltungsaufwand insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen reduzieren. Schätzungen zufolge werden künftig nur noch rund 8.100 Unternehmen von der Meldepflicht betroffen sein.

Elektronische Übermittlung

Die Intrastat-Meldung dient der statistischen Erfassung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs. Bereits seit 2022 erfolgt die Übermittlung elektronisch über das Meldetool RTIC der Statistik Austria.

Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr

Neben dem Warenverkehr bestehen auch Meldepflichten für bestimmte grenzüberschreitende Dienstleistungen. Unternehmen aus definierten Wirtschaftsbereichen müssen weiterhin Meldungen an die Statistik Austria übermitteln, wenn die festgelegten Schwellenwerte überschritten werden.

Unser Tipp: Unternehmen mit regelmäßigem Warenverkehr innerhalb der EU sollten frühzeitig prüfen, ob die neuen Schwellenwerte ihre bisherige Meldepflicht verändern. Eine rechtzeitige Überprüfung kann unnötigen administrativen Aufwand vermeiden.

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