27. Juli 2026
Neue Dokumentationspflichten bei GPLB-Prüfungen
Im Zuge verstärkter Prüfungen der lohnabhängigen Abgaben (GPLB) wurden die Anforderungen an den Nachweis der Steuerfreiheit von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen) präzisiert.
Arbeitgeber sollten die erforderliche Dokumentation künftig besonders sorgfältig führen. Geeignete Nachweise sind insbesondere:
- Bezeichnung des Arbeitsplatzes oder der Funktion,
- Beschreibung der Arbeitsumgebung und der ausgeübten Tätigkeiten,
- Dokumentation der besonderen Belastungen, etwa durch Fotos,
- Aufzeichnungen über das zeitliche Ausmaß der begünstigten Tätigkeiten.
Die Nachweispflicht liegt im Prüfungsfall beim Arbeitgeber.
Schmutzzulagen: Neue Berechnungsgrundlagen
Erstmals enthalten die Richtlinien auch konkrete Anhaltspunkte für die Höhe steuerfrei anerkannter Schmutzzulagen. Maßgeblich ist der tatsächliche Sach- und Zeitmehraufwand, der durch die Verschmutzung entsteht.
Werden höhere Beträge ausbezahlt, sind entsprechende Nachweise – etwa über Reinigungskosten oder zusätzliche Hygieneaufwendungen – erforderlich.
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