27. Juli 2026

Neue Dokumentationspflichten bei GPLB-Prüfungen

Im Zuge verstärkter Prüfungen der lohnabhängigen Abgaben (GPLB) wurden die Anforderungen an den Nachweis der Steuerfreiheit von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen) präzisiert.

Arbeitgeber sollten die erforderliche Dokumentation künftig besonders sorgfältig führen. Geeignete Nachweise sind insbesondere:

  • Bezeichnung des Arbeitsplatzes oder der Funktion,
  • Beschreibung der Arbeitsumgebung und der ausgeübten Tätigkeiten,
  • Dokumentation der besonderen Belastungen, etwa durch Fotos,
  • Aufzeichnungen über das zeitliche Ausmaß der begünstigten Tätigkeiten.

Die Nachweispflicht liegt im Prüfungsfall beim Arbeitgeber.

Schmutzzulagen: Neue Berechnungsgrundlagen

Erstmals enthalten die Richtlinien auch konkrete Anhaltspunkte für die Höhe steuerfrei anerkannter Schmutzzulagen. Maßgeblich ist der tatsächliche Sach- und Zeitmehraufwand, der durch die Verschmutzung entsteht.

Werden höhere Beträge ausbezahlt, sind entsprechende Nachweise – etwa über Reinigungskosten oder zusätzliche Hygieneaufwendungen – erforderlich.

Beratung und Auskunft per Telefon

Unser Service für Sie!

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!