15. Mai 2025
“Mittelstandspaket” zur Unterstützung für KMUs
Aufgrund der wirtschaftlich herausfordernden Zeiten für KMU, welche das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft bilden, beschloss am 12.3.2025 der Ministerrat das sogenannte „Mittelstandspaket“. Die endgültige Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Dieses Paket umfasst folgende konkrete Maßnahmen:
Erhöhung der Basispauschalierung in zwei Schritten:
- Für das Jahr 2025 soll die Umsatzgrenze der Basispauschalierung auf € 320.000 erhöht werden. Zusätzlich soll der Durchschnittssatz von 12 % auf 13,5 % erhöht.
- Ab dem Jahr 2026 soll die Umsatzgrenze € 420.000 und der Durchschnittssatz 15 % betragen.
Abschaffung der Belegausdruckpflicht: Für Rechnungen mit einem Bruttobetrag von bis zu € 35 soll die Belegausdruckspflicht entfallen. Es muss allerdings weiterhin – im Zeichen der Betrugsbekämpfung – sichergestellt sein, dass alle Umsätze lückenlos in den Registrierkassen erfasst werden.
NoVA-Befreiung für leichte Nutzfahrzeuge: Fahrzeuge der Klasse N1 sollen ab 1.7.2025 von der NoVA befreit sein.
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