12. April 2026

Mietanhebung 2026 richtig umsetzen

Mit 1.4.2026 traten in Österreich neue Richtwerte sowie aktualisierte Kategoriebeträge in Kraft. Diese bilden die Grundlage für die Berechnung von Mieten im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) und sind je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet.

Parallel dazu regelt das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG), in welchem Ausmaß und zu welchem Zeitpunkt Mietanpassungen zulässig sind. Eine zentrale Neuerung besteht darin, dass Wertsicherungen grundsätzlich nur einmal jährlich zum 1. April erfolgen dürfen und sich an der durchschnittlichen Veränderung des Verbraucherpreisindex orientieren.

Wichtig ist jedoch: Das Gesetz bewirkt keine automatische Mietzinserhöhung, sondern legt lediglich den rechtlichen Rahmen für zulässige Anpassungen fest.

In der praktischen Umsetzung ist insbesondere das Zusammenspiel mit den Mitteilungspflichten des MRG zu beachten. Eine Mietzinserhöhung wird erst dann wirksam, wenn sie dem Mieter fristgerecht – mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Zinstermin – bekannt gegeben wird.

Für die aktuelle Anpassung bedeutet dies:
Die neuen Richtwerte gelten zwar bereits ab 1.4.2026, eine tatsächliche Vorschreibung des erhöhten Mietzinses ist jedoch frühestens ab dem darauffolgenden Zinstermin möglich. Bei rechtzeitiger Verständigung kann dies bereits im Mai 2026 erfolgen, andernfalls verschiebt sich die Einhebung entsprechend.

UNSER TIPP: Vermieter sollten die Fristen genau im Blick behalten. Erfolgt die Mitteilung verspätet, kann der erhöhte Mietzins erst im Folgemonat geltend gemacht werden.

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