12. Mai 2026

Krypto-Meldepflichtgesetz

Neue Meldepflichten im Überblick

Mit 1.1.2026 ist in Österreich das Krypto-Meldepflichtgesetz (Krypto-MPfG) in Kraft getreten. Ziel ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die einen automatischen Informationsaustausch über Kryptotransaktionen zwischen Steuerbehörden vorsieht – auch mit zahlreichen Drittstaaten.

Krypto-Dienstleister sind künftig verpflichtet, steuerlich relevante Transaktionen ihrer Kunden jährlich an die Finanzverwaltung zu melden. Die erste Meldung für das Jahr 2026 ist bis spätestens 31.7.2027 zu übermitteln. Betroffen sind insbesondere Anbieter von Wallets, Handelsplattformen sowie Tausch- und Verwahrungsdienstleistungen.

Für Steuerpflichtige gilt: Werden Kryptoeinkünfte über österreichische Plattformen erzielt und die Kapitalertragsteuer (KESt) korrekt einbehalten, ist die Steuerpflicht in der Regel abgegolten. Bei Nutzung ausländischer Anbieter besteht hingegen weiterhin eine Offenlegungspflicht im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

Durch den internationalen Datenaustausch werden künftig auch Transaktionen über ausländische Plattformen für die österreichische Finanzverwaltung nachvollziehbar. Dies kann auch Auswirkungen auf bisher nicht erklärte Kryptoeinkünfte haben.

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