21. Mai 2025
Wichtige Änderungen bei der Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer-Update
Ab 1.7.2025 erhebliche Verschärfungen bei der Grunderwerbsteuer
Das BMF hat am Freitag letzter Woche den Begutachtungsentwurf zum Budgetbegleitgesetz 2025 (Teil Abgabenrecht) veröffentlicht, der ab 1.7.2025 erhebliche Verschärfungen bei der Grunderwerbsteuer vorsieht. Vor allem bei Übertragungen von Gesellschaftsanteilen drohen künftig deutlich höhere Steuerbelastungen.
Kernpunkte der geplanten Änderungen:
- Senkung der Beteiligungsgrenze für Anteilsvereinigungen und Gesellschafterwechsel von 95 % auf 75 %
- Ausweitung auf mittelbare Anteilsverschiebungen (Damit kann die Übertragung von Anteilen der Muttergesellschaft GrESt auslösen, wenn die Tochtergesellschaft Immobilien hält)
- Anwendung der Regelungen des § 1 Abs2a GrEstG künftig auch auf Kapitalgesellschaften (Damit ist auch der Gesellschafterwechsel bei Kapitalgesellschaften außerhalb der Anteilsvereinigung betroffen)
- Neue Sonderregelungen für Immobiliengesellschaften: Steuersatz 3,5 % vom gemeinen Wert (statt bisher 0,5 % vom Grundstückswert), Ausnahme für Familiengesellschaften
- Inkrafttreten für Erwerbsvorgänge ab 1.7.2025
Unsere Handlungsempfehlung:
Die Neuregelungen gelten voraussichtlich für sämtliche Übertragungen nach dem 30.6.2025. Sollten Sie Übertragungen von Gesellschaftsanteilen oder Umgründungen planen, empfehlen wir eine rasche Prüfung, ob ein Vorziehen sinnvoll ist. Für eine individuelle Beratung stehen wir gerne zur Verfügung!
Newscontent by Russell Bedford International Member/ Accurata
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