27. November 2024

Erinnerung: Bekanntgabe Homeoffice-Tage 2024

Der Arbeitgeber muss in den Lohnunterlagen seit 2021 erfassen, an welchen Tagen seine Arbeitnehmer im Homeoffice sind. Die Anzahl der Homeoffice-Tage muss sowohl am Lohnkonto als auch am Jahreslohnzettel (L16) angeführt werden, und zwar unabhängig davon, ob der Arbeitgeber eine Homeoffice-PauschaIe ausbezahlt oder nicht.

Als Homeoffice-Tage gelten nur jene Tage, an denen die Tätigkeit ausschließlich in der Wohnung ausgeübt wird. Arbeitet der Arbeitnehmer z.B. nur den halben Tag in der Wohnung und fährt nachher in das Büro oder auf Dienstreise, so liegt kein reiner Homeoffice-Tag vor.

Die Pflicht des Arbeitgebers, die Anzahl der Homeoffice-Tage am Jahreslohnzettel anzugeben, hat vor allem den Zweck, dass das Finanzamt die steuerliche Berechtigung des Arbeitnehmers zur Geltendmachung allfälliger Werbungskosten für ergonomisches Mobiliar überprüfen kann.

Vergessen Sie daher bitte nicht, Ihrer Klientenbetreuerin die Homeoffice-Tage bis Ende des Jahres zu melden!

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