30. Mai 2025

Budgetbegleitgesetz 2025: Welche arbeitsrechtlichen Neuerungen kommen auf uns zu?

Kürzlich sind die Ministerialentwürfe zum Budgetbegleitgesetz 2025 erschienen. Nachstehend haben wir drei Highlights aus dem Arbeitsrecht kurz zusammengefasst:

1. Steuerfreie Mitarbeiterprämie

Für das Kalenderjahr 2025 wird die Möglichkeit von steuerfreien Mitarbeiterprämien bis zu maximal € 1.000,00 pro Arbeitnehmer vorgesehen (für 2026 soll es eine Evaluierung geben). Eine lohngestaltende Vorschrift (z.B. Kollektivvertrag) oder das steuerliche Gruppenmerkmal ist zwar nicht erforderlich, sodass die Mitarbeiterprämie prinzipiell auch nur an einzelne Arbeitnehmer gewährt werden kann. Laut Gesetzesentwurf muss es allerdings für die personelle Auswahl und für höhenmäßige Unterschiede „sachliche, betriebsbezogene Gründe“ geben. Es ist davon auszugehen, dass diese schwammige Formulierung in der Praxis leider wieder zu Diskussionen führen wird.

2. Erhöhung Pendlereuro

Weiters ist vorgesehen, dass der Pendlereuro von € 2,00 auf € 6,00 jährlich (pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke) ab dem Kalenderjahr 2026 erhöht wird.

3. Anpassung Mindestalter für Korridorpension

Das Mindestalter für die Korridorpension soll schrittweise von 62 auf 63 angehoben werden und zwar für alle, die ihren 62. Geburtstag erst nach dem 31.12.2025 haben (Anhebung erfolgt pro Quartal um jeweils zwei Monate). Außerdem wird die für die Korridorpension erforderliche Anzahl an Versicherungsjahren stufenweise von 40 auf 42 angehoben.

Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten – wir halten Sie auf dem Laufenden!

Beratung und Auskunft per Telefon

Unser Service für Sie!

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!