2. Juni 2025
Änderung zur land- und forstwirtschaftlichen Gewinnpauschalierung
Ende Dezember 2024 wurde im Zuge von Änderungen zur land- und forstwirtschaftlichen Gewinnpauschalierung bei land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb betreffend verarbeitete Urprodukte und Almausschank die Unterordnungsgrenze von bisher € 45.000,- auf Einnahmen von € 55.000,- ab 2025 erhöht.
Die Pauschalierung der Betriebsausgaben erfolgt mit 70% der Betriebseinnahmen (Verordnung vom 23.12.2025; BGBl. II Nr. 406/2024).
Beratung und Auskunft per Telefon
Unser Service für Sie!
Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.
Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!