2. September 2025
Änderung bei der Förderung von Handwerkerleistungen
Für die Gewährung des „Handwerkerbonus“ wird der Kreis der leistungserbringenden Unternehmer nunmehr auf solche Handwerker erweitert, deren Sitz oder Niederlassung in einem anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat liegt und die im Zeitraum der Leistungserbringung über eine zur Erbringung der Leistungen gemäß § 2 Abs. 1 erforderliche aufrechte Berechtigung zur Ausübung des (reglementierten) Gewerbes verfügen.
Weitere Details lesen Sie außerdem in unserem Beitrag Update Handwerkerbonus (Juli 2024).
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