Freiwilliges Duschen nach der Arbeit zählt laut OGH nicht als (entgeltpflichtige) Arbeitszeit
Eine Dusche nach einem anstrengenden Arbeitstag ist vor allem in der heißen Jahreszeit wohltuend. Im Regelfall ist Duschen reine „Privatsache“ und damit Freizeit. Erfolgt das Duschen aber am Arbeitsplatz, kann sich im Einzelfall durchaus die Frage stellen, ob die Duschzeit eventuell doch noch als Teil der Arbeitszeit zählt.
Da Elektroautos eine CO2-Emission von null haben, ist kein Sachbezug zu berechnen, wenn ein arbeitgebereigenes
Elektroauto vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werden darf. Auch das unentgeltliche Aufladen eines arbeitgebereigenen Elektrofahrzeuges beim Arbeitgeber löst keinen Sachbezug aus. Auch das unmittelbare Tragen der Ladekosten durch den Arbeitgeber löst keinen Sachbezug aus.
Ein Thema, welches uns alle betrifft: Versicherungsschutz. Nicht nur der eigene Versicherungsschutz ist von Interesse, sondern auch jener Ihrer Angehörigen. Auf was Sie konkret achten müssen und welche Personengruppen überhaupt mitversichert werden können, haben wir Ihnen anhand eines kurzen Fragen-Antworten-Kataloges zusammengefasst.
Bei Planung eines Vereinsfestes (wie z.B. Blaulichtorganisationen, Sportvereine, kirchliche oder politische Organisationen, Kellergassenfeste etc.) wird stets nach tatkräftiger Unterstützung und fleißigen Helfern gesucht, wobei sich zumeist Vereinsmitglieder und Familienangehörige als Unterstützung anbieten. Häufig stellt sich in der Praxis daher die Frage, wie die Helfer sozialversicherungs- und steuerrechtlich zu behandeln sind und ob diese als Dienstnehmer angemeldet werden müssen.
Quarantäne-Aus bringt viele arbeitsrechtliche Fragezeichen
Die verpflichtende Quarantäne für Corona-infizierte Personen wird mit Wirkung ab 1. August 2022 abgeschafft. Auch mit positivem Coronatest darf man nun die eigenen vier Wände verlassen, mit FFP2-Maske sogar den Arbeitsplatz aufsuchen. Die neue Regelung löst allerdings viele arbeitsrechtliche Fragen aus. Die für die Praxis wichtigsten Fragestellungen werden in diesem Newsbeitrag beantwortet.
Teuerungsentlastungspaket in Kraft: ein (Praxis-) Überblick
Um die Bevölkerung angesichts der massiven Teuerungswelle zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein Entlastungspaket beschlossen. Die Änderungen traten mit 01.07.2022 in Kraft.
Kurzarbeitsphase 6 ab 1. Juli 2022: Änderungen in der Personalverrechnung
Die neueste Sozialpartnervereinbarung (Version 11.0; Einzelvereinbarung und Betriebsvereinbarung) bringt auch Änderungen in der Personalverrechnung mit sich. Wir haben Ihnen die wichtigsten “Neuerungen” zusammengefasst, wobei die nachstehenden Änderungen nicht die Kurzarbeitsbeihilfe bzw. übrigen Änderungen der Sozialpartnervereinbarung betrifft.