11. Januar 2022

Umsatzsteuer

USt-Update: Umsatzsteuerbefreiung für Atemschutzmasken

Auf Lieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken ist der 0 % Steuersatz verlängert bis 30.6.2022 anzuwenden.

Unser Tipp:

Vermeiden Sie eine nachträgliche Korrektur von Rechnungen und Rückforderung von Umsatzsteuerbeträgen, indem Sie den 0 % Satz per 23. Jänner 2021 im Kassensystem hinterlegen und verrechnen.

Beratung und Auskunft per Telefon

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Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

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