11. März 2021
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer: Änderungen ab 2021
Hier eine Übersicht über die umsatzsteuerlichen Änderungen ab 2021:
- Seit 1.1.2021 gilt das Vereinigte Königreich als Drittland (mit Ausnahme von Nordirland in Bezug auf Waren).
- Für die Lieferung und innergemeinschaftliche Erwerbe von Schutzmasken gilt ab dem 23.1.2021 bis 30.6.2021 ein Umsatzsteuersatz von Null.
- Die Lieferung, der innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von COVID-19-In-vitro-Diagnostika, COVID-19-Impfstoffe und eng damit zusammenhängende sonstige Leistungen sind ab 1.1.2021 bis 31.12.2022 echt umsatzsteuerbefreit.
- Der Umsatzsteuersatz für Waren der monatlichen Damenhygiene aller Art wurde ab 1.1.2021 von 20% auf 10% reduziert.
- Der ermäßigte 5%ige Steuersatzes für Gastronomie, Beherbergung, Kunst und Kultur gilt bis 31.12.2021. Für Zeitungen und andere periodische Druckwerke sind aber ab 1.1.2021 wieder 10% Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.
- Für ab dem 15.1.2021 in Österreich erworbene Kraftstoffe können Unternehmer aus dem Drittland keine Vorsteuerrückerstattung mehr geltend machen.
- Das E-Commerce-Paket wird statt 1.1.2021 erst am 1.7.2021 in Kraft treten. Betroffen davon sind ua die Erweiterung des One-Stop-Shops, die Abschaffung der Lieferschwelle im innergemeinschaftlichen Versandhandel, der Wegfall der EUSt-Befreiung für Kleinsendungen unter € 22 und die fiktive Steuerschuldnerschaft für Plattformen.
Beratung und Auskunft per Telefon
Unser Service für Sie!
Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.
Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!